"Wenn Sie Hunde- oder Pferdebesitzer sind, sollten Sie eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn die
Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus."
1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: transparent Maklerservice GmbH
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: transparent Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
Tierhalterhaftpflichtversicherung Versicherungsvergleich - Information und Vergleich
Mit unserem Versicherungsrechner zur Tierversicherung können Sie verschiedene Versicherungsarten vergleichen und so den günstigsten Anbieter finden.
Informationen zur Tierversicherung
Ein Tier ist in vielen Familien ein vollwertiges Mitglied. Um es zu schützen, gibt es verschiedene Tierversicherungen, die von einer reinen Kranken- über die OP-Versicherung bis hin zur Haftpflichtversicherung und den Halterrechtsschutz, der insbesondere bei größeren Tieren notwendig ist, reichen. Jede dieser Tierversicherungen hat eigene Konditionen, ein Versicherungsrechner zeigt Ihnen die jeweiligen Kosten und hilft, im Versicherungsvergleich zur Tierversicherung einen günstigen Anbieter zu finden.
Die Tierkrankenversicherung ist ähnlich der Krankenversicherung bei Menschen aufgebaut. Vor allem die größeren Tiere wie Pferde, Hunde und Katzen müssen regelmäßig einen Arzt aufsuchen, um beispielsweise ihren Impfschutz erneuern zu lassen. Sofern eine wirkliche Erkrankung hinzukommt, die unter Umständen sogar eine Operation notwendig macht, können die Kosten hierfür einige Hundert Euro, bei Pferden sogar Tausende Euro betragen. Um dem Tier trotz der hohen Kosten die bestmögliche Behandlung zuteil werden zu lassen, ist die Tierkrankenversicherung ein guter Abschluss. Die Krankenversicherung fürs Tier übernimmt hierbei nicht nur die Behandlungskosten beim Arzt, sondern auch die notwendigen Medikamente. Beim Versicherungsvergleich zur Tierversicherung sollten Sie als Halter dabei überprüfen, ob die Versicherung wirklich die gesamten Arztkosten übernimmt. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Sie im Krankheitsfall selbst übernehmen müssen, sollte hierbei beachtet werden. Der Preis der Tierkrankenversicherung orientiert sich hierbei vor allem nach der Art des Tieres, aber auch nach dessen Größe sowie der Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung. Die Tiere werden demnach in Klassen aufgeteilt. Im Versicherungsrechner können Sie Ihre Kosten berechnen.
Noch höher als eventuelle Arztkosten können OP-Kosten werden. Die OP-Versicherung übernimmt hierbei die Kosten der Operation selbst, aber auch die Kosten der Nachbehandlung sowie der Wundversorgung. Um zu verhindern, dass die Versicherung erst bei einer Erkrankung abgeschlossen wird, müssen Sie als Versicherter eine Wartezeit einhalten. Diese variiert von Tier zu Tier. Die Kosten richten sich bei dieser Versicherung nach dem Tier sowie der Höhe der Selbstbeteiligung. Einige Versicherer bieten an, die OP- sowie die Krankenversicherung zu vereinen, und dies zu günstigeren Konditionen.
Ebenso wichtig wie die Krankenversicherung ist im Rahmen der Tierversicherung die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Während eines Tierlebens ist es nie auszuschließen, dass das Tier einmal einen Schaden verursacht. Dies kann zum Beispiel der verwüstete Vorgarten des Nachbarn sein, bei Pferden ist es auch möglich, dass einmal Zäune oder gar Menschen geschädigt werden. Sofern es sich bei diesen Schäden um Personenschäden handelt, können schnell hohe Kosten entstehen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt hierbei die Kosten von Dritten ab, so dass Sie als Tierhalter diese nicht mehr übernehmen müssen. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie hier selbst vereinbaren, sie sollte idealerweise aber mindestens drei Millionen Euro, die Sach-, Personen- und Vermögensschäden abdecken, betragen. Wenn Sie die Tierversicherung für einen Kampfhund abschließen wollen sollten Sie darauf achten, ob diese Hunderasse nicht vielleicht mit einem Ausschluss belegt ist. Ein Versicherungsvergleich zur Tierversicherung gibt hierüber Aufschluss.
Letztendlich können Sie im Rahmen der Tierversicherung auch eine Tierrechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt dann die Kosten für eventuelle Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel wenn die Schuldfrage bei einem Unfall nicht geklärt werden konnte.
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